Barrierefreiheit

Die die Erklärung abgebende Stelle "Informations- und Presseamt" ist bemüht ihre Website im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://gouvernement.lu und alle ihre Subdomains.

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Jeder muss die Informationen einer Website oder in einer Anwendung einfach benutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Punkte teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem Referenzwerk zur Bewertung der Barrierefreiheit im Web (RAWeb) v1 , das diese Norm umsetzt, vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit

Bitte beachten Sie für diesen Abschnitt die französische Version.

Unverhältnismäßige Belastung

  • Nicht alle auf der Website verfügbaren Dokumente sind mit der Norm EN 301 549 V3.2.1 vereinbar; der Umfang der Dokumente, die bearbeitet werden müssen, um die Vereinbarkeit zu erreichen, ist beachtlich und erfordert zu viele Ressourcen. Wir verpflichten uns jedoch, in Einzelfällen und auf Antrag eine barrierefreie Version der Inhalte zur Verfügung zu stellen (siehe Abschnitt „Feedback und Kontaktangaben“)
  • Die redaktionellen Inhalte, insbesondere die älteren Inhalte (die nach dem 23. September 2023 nicht mehr geändert wurden), können Unvereinbarkeiten aufweisen:
    • Schlecht formatierte Listen und Zwischenüberschriften;
    • Ungeeignete Linktitel und Bildalternativen
    • Sprachwechsel sind nicht programmatisch gekennzeichnet;
    • Es wurden leere Absätze zur Verbesserung der Leserlichkeit eingefügt.    
    • Unzureichend strukturierte Tabellen

    Der Umfang der zu überprüfenden Seiten und der zu überarbeitenden Inhalte ist zu groß. Für diese Inhalte wurde sichergestellt, dass die sie betreffenden Unvereinbarkeiten den Zugang zu Informationen nicht blockieren, auch wenn sie Schwächen in der Strukturierung aufweisen. Sollte sich ein Inhalt dennoch als nicht barrierefrei erweisen, verpflichten wir uns, auf Antrag eine barrierefreie Version des Inhalts zur Verfügung zu stellen (siehe Abschnitt „Feedback und Kontaktangaben“). Besondere Aufmerksamkeit wird der Erstellung neuer redaktioneller Inhalte gewidmet.

  • Einige nach dem 23. September 2020 veröffentlichte Videos verfügen nicht über eine genaue Transkription. Wir bemühen uns, die im Video vermittelten Inhalte im umgebenden Text wiederzugeben

Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes vom 28. Mai 2019 fallen.

  • Herunterladbare Dokumente, die von Drittbehörden bereitgestellt werden, stehen nicht unter unserer Kontrolle.
  • Dokumente, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden
  • Alle vor dem 23. September 2020 auf der Website veröffentlichten Videos.
  • Interaktive Karten sind insoweit ausgenommen, als eine Alternative auf der Seite vorhanden ist, um die in der Karte bereitgestellten Information abzurufen (zum Beispiel werden die Adressen in Worten ausgeschrieben). Wir bemühen uns, sie identifizierbar zu halten und sicherzustellen, dass sie keine Tastaturfalle darstellen.
  • Redaktioneller Inhalt, der als archiviert gilt (der nach dem 23. September 2019 nicht mehr geändert wurde).

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16. September 2024 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind richtig und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit dieser Website mit den Anforderungen des RAWeb 1 beispielsweise in Form einer von „Zentrum für Informationstechnologien des Staates (CTIE)“ durchgeführten Selbstbewertung.

Kontrollprozess

Die nach dem Bezugsmodell Renow gestalteten Websites werden in einem Rahmen und nach einer allgemeinen und zentralisierten Architektur entwickelt, wobei die Projektmanagementverfahren eingehalten und die Renow-Checkliste berücksichtigt werden. Um Neutralität zu gewährleisten, greifen wir regelmäßig auf Fachleute für Barrierefreiheit zurück, um die Übereinstimmung von Websites und neuen Funktionen zu prüfen.

Jede Website wird in mehreren Phasen bewertet:

  1. Bei der Konzipierung der Inhaltsstruktur.
  2. Bei der Umsetzung der grafischen und funktionalen Layouts.
  3. Kurz vor der Onlineschaltung.

Sobald die Website online ist, werden die Kontrollen folgendermaßen durchgeführt:

  • bei jedem neuen Inhalt prüft die Redaktion vor der Veröffentlichung den Zugriff auf alle Inhalte.
  • jede neue Funktion der Website wird vor der Veröffentlichung bewertet.

Bei den Bewertungen wird die Website mit den wichtigsten Screen Readern, mit Tablets, mit Mobiltelefonen und auf dem PC getestet. Sie wird ebenfalls mit verschiedenen Webbrowsern getestet (Vereinbarkeit mit 2 Versionen vor der derzeitigen Version).

Kompetenzen der Beteiligten

Die Arbeitsverfahren beinhalten die Anwendung der Internet-Leitlinien während der einzelnen Phasen zur Erstellung der Website (Redaktion, Management, Entwicklung).

Unsere Mitarbeiter verfügen über die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen, um die Internet-Leitlinien ordnungsgemäß anzuwenden.

Feedback und Kontaktangaben

  • schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
  • mündlich in einem Interview oder per Telefon.

Durchsetzungsverfahren

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, das für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Beschwerdeformular, oder die Ombudsperson, Bürgerbeauftragte des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.


Diese Erklärung basiert auf der Mustererklärung, die im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 festgelegt wurde. Diese Mustererklärung gehört der Europäischen Union und ist durch eine Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz geschützt.